Podologie Anja Münchow
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Verordnungsfähige Behandlungen

Damit eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich ist

Podologie Anja Münchow

Fußheilkunde in Lünburg

Wenn Sie an einer der beschriebenen Krankheiten leiden, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über eine Therapie beim Podologen. Ihr Arzt stellt Ihnen dann eine Heilmittelverordnung aus um Ihre Behandlung in einer professionellen Praxis für Podologie zu beginnen. Durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Diabetes melitus

Wird im Volksmund kurzum auch als Zuckerkrankheit bezeichnet

Als Podologin behandle ich Diabetiker mit einer Heilmittelverordnung genauso wie Privatpatienten. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Diabetologen beraten, damit er die hierfür erforderlichen Schritte einleiten kann. Seit dem 01.07.2002 können podologische Leistungen für Diabetiker, die als fußtherapeutische Maßnahme gelten, mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Ich informiere Sie hierüber auch gern und stehe Ihnen telefonisch zur Verfügung.

Telefon: 04131 – 40 888 40

Neuropathie am Fuß

Die Neuropathie bezeichnet eine Nervenschädigung am Fuß

Seit dem 01.07.2020 kann bei einer sensiblen oder sensomotorischen Indikation ebenfalls eine Heilmittelverordnung durch den Facharzt ausgestellt werden. Gleiches gilt für ein neuropatisches Schädigungsbild als Folge eines Querschnittsyndroms.

Telefon: 04131 – 40 888 40

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Voraussetzungen damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.

Damit ich als Podologin Ihre Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen kann müssen folgende Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein.

  • Sie benötigen eine gültige Heilmittelverordnung Ihres Facharztes
  • Auf der Verordnung muss eine gültige Indikation diagnostiziert sein
  • D.h. nur Patienen mit diesen Krankheitsbildern wird eine Abrechnung über die Krankenkasse gewährt, alle anderen Leistungen sind Privatleistungen

Telefon: 04131 – 40 888 40

Podologie praxis Lüneburg

Besondere Terminvereinbarungen

Wir versuchen nach Möglichkeit allen Patienten gerecht zu werden, bitte haben Sie daher Verständnis für unseren engen Terminplan.

Hausbesuche nur in Ausnahmefällen
Senioreneinrichtungen nur an bestimmten Tagen

Öffnungszeiten

Termine können nur nach telefonischer Vereinbarung vergeben werden.

Montag – Donnerstag

8001600

Freitag – Sonntag

geschlossen

Schnellkontakt

Podologie Praxis Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2c
21339 Lüneburg

04131-40 888 40

podo@fusspraxis-lueneburg.de

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