
Verordnungsfähige Behandlungen
Damit eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich ist
Podologie Anja Münchow
Sektorale Heilpraktikerin für Podologie
Fußheilkunde in Lünburg
Hier informieren wir Sie über verordnungsfähige Behandlungen in der Podologie. Wenn Sie an einer der beschriebenen Krankheiten leiden, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über eine Therapie beim Podologen. Ihr Arzt stellt Ihnen dann eine Heilmittelverordnung aus um Ihre Behandlung in einer professionellen Praxis für Podologie zu beginnen. Durch die Ausstellung der Heilmittelverordnung erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Diabetes melitus
Wird im Volksmund kurzum auch als Zuckerkrankheit bezeichnet
Verordnungsfähige Behandlung in der Podologie
Als Podologin und sektorale Heilpraktikerin für Podologie behandle ich Diabetiker mit einer Heilmittelverordnung genauso wie Privatpatienten. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Diabetologen beraten, damit er die hierfür erforderlichen Schritte einleiten kann. Seit dem 01.07.2002 können podologische Leistungen für Diabetiker, die als fußtherapeutische Maßnahme gelten, mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Ich informiere Sie hierüber auch gern und stehe Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Telefon: 04131 – 40 888 40
Neuropathie am Fuß
Die Neuropathie bezeichnet eine Nervenschädigung am Fuß
Verordnungsfähige Behandlung in der Podologie
Seit dem 01.07.2020 kann bei einer sensiblen oder sensomotorischen Indikation ebenfalls eine Heilmittelverordnung durch den Facharzt ausgestellt werden. Gleiches gilt für ein neuropatisches Schädigungsbild als Folge eines Querschnittsyndroms.
Telefon: 04131 – 40 888 40
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Voraussetzungen damit Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.
Verordnungsfähige Behandlungen in der Podologie
Damit ich als Podologin Ihre Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen kann müssen folgende Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein.
- Sie benötigen eine gültige Heilmittelverordnung Ihres Facharztes
- Auf der Verordnung muss eine gültige Indikation diagnostiziert sein
- D.h. nur Patienen mit diesen Krankheitsbildern wird eine Abrechnung über die Krankenkasse gewährt, alle anderen Leistungen sind Privatleistungen
Telefon: 04131 – 40 888 40

Besondere Terminvereinbarungen
Wir versuchen nach Möglichkeit allen Patienten gerecht zu werden, bitte haben Sie daher Verständnis für unseren engen Terminplan.
Hinweis: Behandlungen erfolgen
ausschließlich nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
800- 1600
Freitag - Sonntag
geschlossen
Schnellkontakt
Podologie Praxis Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2c
21339 Lüneburg
podo@fusspraxis-lueneburg.de
WhatsApp 0151 - 56687716